PFLEGELEISTUNGEN EINFACH EINSCHÄTZEN

Mit unserem Pflegegeldrechner erhalten Sie eine erste Orientierung zu möglichen Leistungen und finanziellen Ansprüchen.

Tragen Sie den monatlichen Rechnungsbetrag des Pflegedienstes ein. Übersteigt dieser die Sachleistungsgrenze, wird die Differenz als privat zu zahlender Anteil ausgewiesen.

Hinweis: Diese Berechnung basiert auf den gesetzlichen Werten 2026 und dient zur ersten Orientierung. Sie zeigt die Kombinationsleistung aus Pflegesachleistung und Pflegegeld. Der gesetzliche Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI steht zusätzlich zur Verfügung, ist aber nicht Teil dieser Berechnung. Für eine persönliche Beratung sprechen Sie uns gerne an.

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