PFLEGE, WENN ANGEHÖRIGE VERHINDERT SIND

Wir übernehmen die Pflege zeitweise, wenn pflegende Angehörige krank, im Urlaub oder anderweitig verhindert sind – professionell und einfühlsam.

Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit, oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert oder braucht einfach mal eine Auszeit, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr.

Kostenübernahme

Für die Ersatzpflege übernimmt die Pflegekasse im Einzelfall bis zu 3.539,- € im Kalenderjahr. Es ist auch möglich stundenweise die Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen (z.B. mittwochs 10-12 Uhr in Form einer Betreuung).

Die von uns angebotenen Leistungen der Verhinderungspflege entsprechen denen der häuslichen Pflege.

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Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen.

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