Verhinderungspflege

§ 39 SGB XI Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson


Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit, oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert oder braucht einfach mal eine Auszeit, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr.
 
Für die Ersatzpflege übernimmt die Pflegekasse im Einzelfall 1612,- € im Kalenderjahr. Es ist auch möglich Stundenweise die Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen (z.B. mittwochs 10-12 Uhr in Form einer Betreuung)
 
Die von uns angebotenen Leistungen der Verhinderungspflege entsprechen den der häuslichen Pflege.