Familienpflege

§ 38 SGB V Haushaltshilfe


Auch für denn Fall einer unvorhergesehenen AUszeit muss gesorgt werden. Mit der Familienpflege decken Sie die Lücke in der Pflege ab, die hinterlassen wird wenn Angehörige verhindert sind.

Müssen Sie ins Krankenhaus, zur Kur oder können wegen Schwangerschaftsbeschwerden oder einer schweren Erkrankung den Haushalt nicht weiterführen, unterstützt Sie die Krankenkasse mit den Kosten für eine Haushaltshilfe. Unsere Haushaltshilfe erledigt den Haushalt und betreut bei Bedarf Ihre Kinder. Voraussetzung für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist, dass ein Kind im Haushalt lebt. Darüber hinaus erhalten Sie, soweit keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 vorliegt, auch dann Haushaltshilfe, wenn ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung, nicht möglich ist. Je nach Krankenkasse können die Voraussetzungen variieren. Für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse müssen die Leistungen beantragt werden. Auch hier rechnen wir direkt mit der Krankenkasse ab!
Gerne beraten und informieren wir Sie zu diesem heiklen Thema, damit im Ernstfall keiner alleine dastehen muss. Kontaktieren Sie uns einfach per Telefon oder machen Sie einen Termin mit unserem einfachen Formular, unsere Mitarbeiter werden Ihnen gerne bezüglich der Familienpflege weiterhelfen.