Zusätzliche Betreuungsleistungen


Erbringung von zusätzlichen Angeboten der allgemeinen Anleitung und Betreuung bei Demenzerkrankungen (§ 45b SGB XI)


Betreuung: Freizeitgestaltung für Pflegebedürftige

Tritt ein Pflegefall ein, müssen Sie als Angehörige sich erst einmal in die neue Situation einfinden. Behördengänge, Arztbesuche, Haushaltsarbeiten und die Pflege nehmen viel Zeit in Anspruch und auch das eigene Leben muss weiterhin organisiert werden. Ein Bereich kommt dabei naturgemäß sehr oft zu kurz: die Betreuung Ihres Angehörigen.


Warum eine gute Betreuung wichtig ist

Grundsätzlich geht es bei der Pflege Ihres Angehörigen in erster Linie darum, dass er regelmäßig zu essen bekommt, die Körperpflege sichergestellt ist und er bei den Verrichtungen Unterstützung bekommt, die er selbst nicht mehr erledigen kann. Doch auf Dauer reicht es dem Menschen nicht, dass ausschließlich seine einfachsten Grundbedürfnisse erfüllt werden. Er möchte sein restliches Leben trotz der bestehenden Einschränkungen genießen, Spaß und Freude am Leben haben und aktiv am Familienleben teilhaben. Dies gilt umso mehr, wenn der Pflegebedürftige stark in seiner Mobilität eingeschränkt ist. Mit der richtigen Unterstützung muss dies kein Wunschtraum bleiben.

Betreuung von Pflegebedürftigen: Vielfältige Angebote

Unser Pflegepersonal kann für Ihren Angehörigen unterschiedlichste Möglichkeiten der Freizeitbeschäftigung realisieren. Hierzu zählen beispielsweise:

  • Ausflüge: z. B. Theater- und Kinobesuche, Ausflüge zu Zielen in der näheren Umgebung, Einkaufsfahrten, Besuch von Konzerten, Kunstausstellungen oder eines Gottesdienstes in der Kirche
  • Aktivität und Sport: z. B. Spaziergänge, Gymnastik, Radfahren
  • Betreuung zuhause: z. B. Gedächtnistraining, gemeinsames Kochen, Vorlesen, Gesellschaftsspiele

Weder das Alter noch eine Erkrankung sind ein zwingender Grund, seine Hobbys aufzugeben. Mit etwas Unterstützung kann Ihr Angehöriger mitunter sogar seinen früheren Freizeitbeschäftigungen nachgehen. Gemeinsam mit unseren Mitarbeitern kann er aber auch neue Aktivitäten kennenlernen und so vielleicht ein neues Hobby für sich entdecken. Die Pflegeversicherung erstattet auf Antrag der Pflegebedürftigen 125